so erreichen Sie uns:
Telefon: 0800-74544483
Fax: 0800-74544489
eMail: info@bayern-pyrotechnik.de
Für ein konkretes Angebot benötigen wir einige detaillierte Angaben:
- Genauer Termin (Datum, evtl. gewünschte Abbrennzeit, siehe hierzu auch weiter unten)
- Veranstaltungsart (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Firmenfeier/-Jubiläum, auch ob es sich dabei um eine Überraschung handelt)
- ihre Größenvorstellung (geplantes Budget, Dauer, etc.)
- möglichst genauer Abbrennort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und evtl. Beschreibung des Platzes)
- spezielle Wünsche (z.B. Lichterbild, spezielle Effektvorstellungen, usw.)
- Gab es hier in der Vergangenheit schon Feuerwerke?
- Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, eMail-Adresse)
- für ein Angebot per Post Ihre Anschrift
- wenn möglich Luftaufnahmen (z.B. von Google-Maps, www.bayernviewer.de …)
- bitte geben Sie mindestens zwei Wege an, auf dem wir Sie erreichen können. Nicht selten sind eMail-Postfächer bei Freemaildiensten überfüllt und nehmen dann unser Angebot nicht mehr an.
Hinweise:
- die Regel-Vorlaufzeit beträgt ca. 6-8 Wochen, bei kürzeren Vorlaufzeiten kommen evtl. höhere Kosten auf Sie zu.
- Das Feuerwerk sollte nach aktueller Rechtslage in der Mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) bis 22.00 Uhr, in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) bis 22.30 Uhr beendet sein. Eine Ausnahme stellen die Monate Mai/Juni/Juli dar, hier gilt 23:00 Uhr als Endzeit.
- Ein genügend großer Abbrennplatz mit entsprechendem Schutzabstand muss zur Verfügung stehen, dies kann je nach gewünschtem Feuerwerk bedeuten:
– min. 20 Meter* für Barockfeuerwerke, Lichterbilder, …
– min. 60-120 Meter* für Höhenfeuerwerke
– bis zu 400 Meter* für Höhenfeuerwerke mit großen Kalibern (z.B. 300mm)”
. * der Schutzabstand versteht sich rund um den Abbrennplatz! - idealerweise befinden sich im Sicherheitsbereich keine brandempfindlichen Objekte befinden. (z.B. Gastanks, Häuser mit Strohdach, Tankstelle, …)
- Wenn Wald in der Nähe ist, sollte dieser mindestens 100m entfernt sein.
- bei Kirchen, Friedhöfen, Kinder- und Altersheimen oder Krankenhäusern in unmittelbarer Nähe benötigen wir deren Genehmigungen – wir versuchen diese zu erlangen, allerdings ist hier evtl. mit größeren Vorlaufzeiten zu rechnen
- Wir benötigen die schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers, auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrennen zu dürfen.