Kontakt

so erreichen Sie uns:

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Telefon: 0800-74544483

Fax: 0800-74544489

eMail: info@bayern-pyrotechnik.de

 

Für ein konkretes Angebot benötigen wir einige detaillierte Angaben:

  • Genauer Termin (Datum, evtl. gewünschte Abbrennzeit, siehe hierzu auch weiter unten)
  • Veranstaltungsart (z.B. Geburtstag, Hochzeit, Firmenfeier/-Jubiläum, auch ob es sich dabei um eine Überraschung handelt)
  • ihre Größenvorstellung (geplantes Budget, Dauer, etc.)
  • möglichst genauer Abbrennort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und evtl. Beschreibung des Platzes)
  • spezielle Wünsche (z.B. Lichterbild, spezielle Effektvorstellungen, usw.)
  • Gab es hier in der Vergangenheit schon Feuerwerke?
  • Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, eMail-Adresse)
  • für ein Angebot per Post Ihre Anschrift
  • wenn möglich Luftaufnahmen (z.B. von Google-Maps, www.bayernviewer.de …)
  • bitte geben Sie mindestens zwei Wege an, auf dem wir Sie erreichen können. Nicht selten sind eMail-Postfächer bei Freemaildiensten überfüllt und nehmen dann unser Angebot nicht mehr an.

Hinweise:

  • die Regel-Vorlaufzeit beträgt ca. 6-8 Wochen, bei kürzeren Vorlaufzeiten kommen evtl. höhere Kosten auf Sie zu.
  • Das Feuerwerk sollte nach aktueller Rechtslage in der Mitteleuropäischen Winterzeit (MEZ) bis 22.00 Uhr, in der Mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) bis 22.30 Uhr beendet sein. Eine Ausnahme stellen die Monate Mai/Juni/Juli dar, hier gilt 23:00 Uhr als Endzeit.
  • Ein genügend großer Abbrennplatz mit entsprechendem Schutzabstand muss zur Verfügung stehen, dies kann je nach gewünschtem Feuerwerk bedeuten:
    – min. 20 Meter* für Barockfeuerwerke, Lichterbilder, …
    – min. 60-120 Meter*  für Höhenfeuerwerke
    – bis zu 400 Meter* für Höhenfeuerwerke mit großen Kalibern (z.B. 300mm)”
    .   * der Schutzabstand versteht sich rund um den Abbrennplatz!
  • idealerweise befinden sich im Sicherheitsbereich keine brandempfindlichen Objekte befinden. (z.B. Gastanks, Häuser mit Strohdach, Tankstelle, …)
  • Wenn Wald in der Nähe ist, sollte dieser mindestens 100m entfernt sein.
  • bei Kirchen, Friedhöfen, Kinder- und Altersheimen oder Krankenhäusern in unmittelbarer Nähe benötigen wir deren Genehmigungen – wir versuchen diese zu erlangen, allerdings ist hier evtl. mit größeren Vorlaufzeiten zu rechnen
  • Wir benötigen die schriftliche Erklärung des Grundstückseigentümers, auf seinem Grund ein Feuerwerk abgebrennen zu dürfen.